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Angaben zur Projektförderung mit Zeitstrahl

Ausgangslage:

Insgesamt werden 60 Projekte im Kanton Thurgau unterstützt. (ca. 50 Projekte SoliThur-Gemeinde, 10 Projekte kantonal).
Die SoliThur-Gemeinden profitieren besonders davon, dass Projekte und Angebote in ihren eigenen Gemeinden prioritär berücksichtigt werden. Pro Gemeinde können, je nach Umfang der einzelnen Vorhaben, voraussichtlich rund zwei bis drei Projekte gefördert werden.

Gefördert werden:

Projekte und Angebote der Freiwilligenarbeit, die solidarisches Handeln in Gemeinden und im Kanton Thurgau stärken.
Wichtig: Förderung richtet sich an Gruppen von Menschen, nicht an individuelle Hilfeleistungen.

3 Kategorien der Projekte:

  • Weiterentwicklung bestehender Angebote/Projekte des solidarischen Handelns
  • Neue, innovative Angebote/Projekte des solidarischen Handelns
  • Analyse innovativer Projekte, die in den letzten 5 Jahren eingestellt wurden

Umsetzungszeitraum: Alle geförderten Projekte sollen bis April 2027 in der Umsetzung stehen.

Mögliche Förderformen:

Finanzieller Beitrag
Betrag: 500 – 1.000 CHF pro Angebot/Projekt
Ziel: Unterstützung von Projekten des sozialen Handelns

Fachliche Begleitung und Beratung
Begleitung durch SoliThur
Ziel: Förderung der Qualität und Weiterentwicklung von Projekten

Geförderte Projekte sollen:

1. Kurzantrag einreichen: Transparent aufzeigen, wie die Förderung eingesetzt wird. Als Orientierung dient die Vorlage Projektanmeldung
2. Austausch mit SoliThur: Inhaltlich und fachlich mit der Anlaufstelle SoliThur
3. Ergebnisdarstellung:

  • Strukturiert und zielgruppengerecht
  • Inhalte: Ausgangsidee, Umsetzung, Ergebnisse
  • Formate: Schriftliche Beschreibung (Handout A4, 2-Minuten-Clip, Plakat)

4. Mitwirkung am Workshop «Projekte»: Teilnahme durch eine Projektvertretung im März 2027

Zeitstrahl: